Zuständigkeiten für die Equidenkennzeichnung und Registrierung in Baden-Württemberg
Registrierung der Equidenhalter und Kennzeichner
Die zuständigen Behörden für die Überwachung der Vorschriften zur Identifizierung von Equiden sind die Veterinärabteilungen bei den Stadt- und Landkreisen (Landratsämter der Landkreise bzw. Bürgermeisterämter der Stadtkreise). Die Registrierung der Equidenhalter und der Kennzeichnungsberechtigten erfolgt somit bei den Landkreisen bzw. Stadtkreisen durch deren Veterinärabteilungen.
Transponderzuteilung und Vergabe
Das Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat den LKV Baden-Württemberg als Transponderstelle für Baden-Württemberg beauftragt.
Das bedeutet, der LKV Baden-Württemberg teilt den
- Zuchtverbänden,
- internationalen Wettkampforganisationen,
- Equidenhaltern, die nicht in den zuvor genannten Verbänden organisiert sind,
- Tierärzten
Transponder auf Antrag zu. Die Verbände/Organisationen, Halter und Tierärzte müssen ihren Sitz im Land Baden-Württemberg haben.
Transponderkennzeichnung (Setzen des Transponders)
Die Kennzeichnung mittels eines Transponders muss von einer sachkundigen Person durchgeführt werden. Der Tierhalter hat dazu den Auftrag zu erteilen.
Sachkundige Personen sind:
- Tierärzte,
- Personen, die unter der Aufsicht eines Tierarztes stehen,
- Beauftragte von Züchtervereinigungen oder internationalen Wettkampf-
organisationen die den Sachkundenachweis erbracht haben.
Tierärzte besitzen aufgrund ihrer Ausbildung die Sachkunde, ein besonderer Nachweis ist deshalb nicht erforderlich. Die anderen Personengruppen müssen den Nachweis erbringen.
Alle sachkundigen Personen müssen sich bei der zuständigen Veterinärabteilung des Landratsamtes/Bürgermeisteramtes registrieren lassen, soweit noch nicht geschehen.
Ausstellung von Equidenpässen
Equidenpässe werden von folgenden Stellen ausgestellt und ausgegeben:
1. Eingetragene registrierte Equiden (Zucht- und Sportequiden)
- Zuchtverbände, soweit die Equiden einer Züchtervereinigung angehören
- Internationale Wettkampforganisation, soweit Equiden an sportlichen Wettkämpfen teilnehmen
2. Nicht eingetragene, nicht registrierte Equiden (Nutzequiden)
- LKV Baden-Württemberg
Erstidentifizierung von Equiden
Equiden, die ab dem 1. Juli 2009 geboren sind, erhalten nach der Erstidentifizierung einen Original-Equidenpass mit den im Antrag gemachten Angaben. Bei der Ausstellung eines Original-Equidenpasses ist die Eintragung für den menschlichen Verzehr geeignet
möglich.
Equiden, die bis zum 30. Juni 2009 geboren sind und bisher noch nicht identifiziert wurden, erhalten nach der Erstidentifizierung einen Ersatz-Equidenpass mit den im Antrag gemachten Angaben. Dabei kann die Angabe für den menschlichen Verzehr geeignet
nicht in den Pass übernommen werden.
Ein solcher Equide ist automatisch immer nicht für den menschlichen Verzehr geeignet
!
Änderung von Equidenpässen
Ändert sich der Eigentümer des Equiden, dann muss das der Stelle mitgeteilt werden, die den Originalpass ausgestellt hat (LKV BW). Bitte reichen Sie zum Anzeigen des Eigentümerwechsels bei uns nie den Originalpass ein, sondern nur eine Kopie des Tierdaten- und Tierhalterteils des Equidenpasses (in aller Regel Abschnitt I) formlos zusammen mit folgenden Angaben:
- Transpondernummer und Name des Equiden
- alter und ggf. neuer Tierhalter mit Name, Adresse und Registriernummer
- Name, Anschrift und Telefonnummer des ggf. abweichenden Eigentümers
- Datum des Eigentümerwechsels
Nach Erfassung und Prüfung dieser Daten erhält der Halter ein Etikett mit den entsprechenden Angaben (neuer Eigentümer). Dieses Etikett klebt der Halter im Abschnitt III,1ff. in den Equidenpass ein.
Duplikat Equidenpass
Geht der Original-Equidenpass verloren und ist der Equide anhand des Transponders identifizierbar, wird ein Duplikat des Equidenpasses erstellt. Diese Arbeit erledigt die Stelle, die den Original-Equidenpass ausgegeben hat.
Der Equide wird dabei dann automatisch als nicht für den menschlichen Verzehr geeignet
eingestuft.
Ersatz Equidenpass
Geht der Original-Equidenpass verloren und ist der Equide anhand des Transponders nicht identifizierbar, wird nach der Kennzeichnung mit einem neuen Transponder ein Ersatz-Equidenpasses erstellt. Diese Arbeit erledigt die Stelle, die den Original-Equidenpass ausgegeben hat.
Der Equide wird dabei dann automatisch als nicht für den menschlichen Verzehr geeignet
eingestuft.
Tod, Schlachtung oder Verlust eines Equiden
Der letzte Halter hat den Equidenpass unter Angabe des Todes- oder Verlustdatums unverzüglich an die Stelle zu schicken, die das Dokument erstellt hat.
Zentrale Datenbank
Die Zentrale Datenbank für Equiden ist beim HIT (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere, www.hi-tier.de) in München angesiedelt. Das HI-Tier verwaltet auch die Daten der Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen.
Die relevanten Daten werden von der Transponderstelle und den Passstellen an die Zentrale Datenbank übermittelt.
Nach den verschiedenen Plausibilitätsprüfungen werden von den zuständigen Stellen Transponder zugeteilt und Pässe ausgestellt. Sind die gemeldeten Daten nicht konsistent, werden entsprechende Fehlermeldungen mit Hinweisen zur Korrektur ausgegeben.
















