Equidenkennzeichnung

Mit den Vorschriften zur Anwendung des AHL (Animal Health Law - Tiergesundheitsrecht) ist die DurchführungsVO (EU) 2021/963 zur Kennzeichnung, Identifizierung und Registrierung von Equiden (Pferde, Esel, Zebras und deren Kreuzungen) in allen Teilen verbindlich und gilt für alle Mitgliedsstaaten unmittelbar. Die Verordnung ist seit dem 7. Juli 2021, der Anhang II jedoch erst ab dem 28. Januar 2022 inkraftgetreten (Art. 47).


Informationen über die aktuellen Verpflichtungen der Equidenhalter, Eigentümer und der qualifizierten Personen (Tierärzte, Kennzeichner) bei der Kennzeichnung, Identifizierung und Registrierung von Equiden