Zuständigkeiten für die Identifizierung und Registrierung von Equiden - in Baden-Württemberg -

Registrierung von Equidenhaltern (Betriebe, in denen Equiden eingestallt sind)
Registrierung von qualifizierten Personen (z.B. Tierarzt/ Tierärztin), die berechtigt sind Equiden zu kennzeichnen und zu identifizieren


Die zuständigen Behörden für die Überwachung der Vorschriften zur Identifizierung von Equiden sind die Veterinärabteilungen bei den Stadt- und Landkreisen (Landratsämter der Landkreise bzw. Bürgermeisterämter der Stadtkreise). Die Registrierung der Equidenhalter und der Kennzeichnungsberechtigten erfolgt somit bei den Landkreisen bzw. Stadtkreisen durch deren Veterinärabteilungen.


Transponderzuteilung und Vergabe

Der LKV ist zentrale Transponderstelle für Baden-Württemberg und passausgebende Stelle für die sogenannten nicht eingetragenen/ nicht registrierten Equiden (Zucht- und Nutzequiden, Freizeit-
equiden
) in Baden-Württemberg

 

Bezug von Transpondern: Transponder können beim LKV bestellt werden, sofern eine HIT-Registrierung vorliegt. Folgende Verbände/ Organisationen oder Personengruppen können Transponder vom LKV erhalten:

- Zuchtverbände mit Sitz in Baden-Württemberg

- Internationale Wettkampforganisationen mit Sitz in Baden-Württemberg

- Equidenhalter von nicht eingetragenen bzw. nicht registrierten Equiden (Zucht- und Nutzequiden, Freizeitequiden) mit Betriebsstätte in Baden-Württemberg. Nicht eingetragene bzw. nicht registrierte Equiden sind solche, die keinem Zuchtverband oder keiner internationalen Wettkampforganisation angehören.

- Tierärzte mit Betriebsstätte in Baden-Württemberg, die Zucht- und Nutzequiden (Freizeitequiden) mit selbst bestellten Transpondern kennzeichnen, da die beim Halter vorhandenen Transponder defekt sind oder aus anderem Grund nicht mehr verwendet werden können oder ein Notfall vorliegt.


Passausgebende Stelle: für die sogenannten nicht eingetragenen/ nicht registrierten Equiden (Zucht- und Nutzequiden, Freizeitpferde)

Mit jedem Transponder, der an Halter von Zucht- und Nutzequiden (Freizeitpferde) oder Tierärzte geht, wird ein Antrag auf Ausstellung eines Equidenpasses incl. der dazugehörenden Unterlagen (Seite zwei zum Antrag (mit Text zur Beschreibung), Diagramm und Kastanienblatt) verschickt.

Nach der Kennzeichnung mit einem Transponder muss der Passantrag mit allen Unterlagen vom Halter des Nutzequiden (Freizeitequiden) per Post an den LKV eingeschickt werden. Nach erfolgreicher Prüfung der Daten über die Zentrale Datenbank wird der Equidenpass vom LKV ausgefertigt und an den Halter verschickt.


Transponderkennzeichnung (Setzen des Transponders)

Die Kennzeichnung mittels eines Transponders muss von einer qualifizierten Person durchgeführt werden. Der Tierhalter hat dazu den Auftrag zu erteilen.

Qualifizierte Personen sind:

- Tierärzte,

- Personen, die unter der Aufsicht eines Tierarztes stehen,

- Beauftragte von Züchtervereinigungen oder internationalen Wettkampf-
organisationen die den Sachkundenachweis erbracht haben.

Tierärzte besitzen aufgrund ihrer Ausbildung die Qualifikation, ein besonderer Nachweis ist deshalb nicht erforderlich. Die anderen Personengruppen müssen den Nachweis erbringen.

Alle qualifizierten Personen müssen sich bei der zuständigen Veterinärabteilung des Landratsamtes/Bürgermeisteramtes des Stadt- oder Landkreises in dem sie Ihren Sitz/ Betriebsstätte haben registrieren lassen, soweit noch nicht geschehen.


Ausstellung von Equidenpässen

Equidenpässe werden von folgenden Stellen ausgestellt und ausgegeben:

1. Eingetragene registrierte Equiden (Zucht- und Sportequiden)

- Zuchtverbände, soweit die Equiden einer Züchtervereinigung angehören

- Internationale Wettkampforganisation, soweit Equiden an sportlichen Wettkämpfen
teilnehmen

2. Nicht eingetragene, nicht registrierte Equiden (Zucht- und Nutzequiden, sogenannte
Freizeitequiden)

- LKV Baden-Württemberg


Änderung von Eigentümern/ Haltern von Equiden

Ändert sich der Eigentümer des Equiden, dann muss das der Stelle mitgeteilt werden, die den Originalpass ausgestellt hat (hier LKV BW).
Hierzu ist das vollständig ausgefüllte Formular Eigentümeränderung zusammen mit dem Original-Equidenpasses an den LKVBW einzusenden.

Am besten ist es eine Kopie vor Versandes Passes anzufertigen und den Pass per Einschreiben an den LKV zu senden.

Nach Erfassung und Prüfung dieser Daten werden die Eintragungen im Equidenpass und in der HIT-Datenbank vorgenommen. Mit dem Rückversand des Passes erhalten die Halter ein Infoblatt, an welcher Stelle die Eigentümeränderung zu unterschreiben ist. Der Equienpass wird immer per Nachnahme zurückgeschickt.


Änderung von Daten im Equidenpass

Datenänderungen können schriftlich formlos beim LKV BW beantragt werden, sofern der Pass vom LKV BW ausgestellt wurde. Dabei sollten Datenänderungen schriftlich eingereicht und begründet werden.

 

Wenn ein Tier als Nicht zur Schlachtung für den menschlichen Verkehr eingetragen ist, kann diese Eintragung nicht mehr zurückgenommen werden.

Für die Änderung des Schlachtstatus steht ein eigenes Formular im Downloadbereich zur Verfügung


Duplikat Equidenpass

Geht der Original-Equidenpass verloren und ist der Equide anhand des Transponders identifizierbar, wird für den Equiden mit diesem Transponder ein Duplikat-Equidenpasses ausgestellt.

Diese Arbeit erledigt die Stelle (z.B. LKV BW), die den Original-Equidenpass ursprünglich ausgegeben hatte. Der Equide wird damit dann automatisch von der Schlachtung für den menschlichen Verzehr ausgeschlossen.


Ersatz Equidenpass

Geht der Original-Equidenpass verloren und ist der Equide anhand des Transponders nicht identifizierbar, wird nach der Kennzeichnung mit einem neuen Transponder ein Ersatz-Equidenpasses erstellt. Diese Arbeit erledigt die Stelle (in Baden-Württemberg bei Freizeitequiden der LKVBW), die den Original-Equidenpass ausgegeben hat.

Der Equide wird dabei dann automatisch von der Schlachtung für den menschlichen Verzehr ausgeschlossen.


Tod, Schlachtung oder Verlust eines Equiden

Der letzte Halter hat den Equidenpass unter Angabe des Todes- oder Verlustdatums unverzüglich an die Stelle weiterzuleiten, die diesen Pass einmal ausgestellt hat. Dementsprechend dürfen nur LKVBW-Pässe auch an den LKVBW eingeschickt werden, andere Pässe werden kostenpflichtig zurückgeschickt! Für diese Tiere werden Todmeldungen durch LKVBW in der HIT-Datenbank erfasst.

Pässe von Equiden, die aus EU-Staaten oder Drittstaaten stammen, müssen an die ensprechenden Ausstellungsstellen in die EU- oder Drittstaaten geschickt werden.

Sofern in diesen Pässen eine Eintragung für die Deutsche HIT-Datenbank enthalten ist (z.B. Eigentümeränderung) wäre eine kurze Info an die Stelle, die diese eintragung vorgenommen hat, sinnvoll, dass das Tier zum Datum XY getötet wurde oder verendet ist, damit diese Stelle, das tier in der HIT-Datenbank austragen kann.


Zentrale Datenbank

Die Zentrale Datenbank für Equiden ist beim HIT (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere, www.hi-tier.de) in München angesiedelt. Das HI-Tier verwaltet auch die Daten der Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen.

Die relevanten Daten werden von der Transponderstelle und den Passstellen an die Zentrale Datenbank übermittelt.

Nach den verschiedenen Plausibilitätsprüfungen werden von den zuständigen Stellen Transponder zugeteilt und Pässe ausgestellt. Sind die gemeldeten Daten nicht konsistent, werden entsprechende Fehlermeldungen mit Hinweisen zur Korrektur ausgegeben.

Ebenso werden Eigentümeränderungen und Todmeldungen in die Zentrale Datenbank eingetragen.


Links mit weiteren Informationen zur Equidenkennzeichnung


open_in_newMinisterium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

open_in_newBundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

open_in_newEuropäische Kommission - Equiden