Unterlagen und Informationen zur Kennzeichnung von Schafen und Ziegen



Neues zur Kennzeichnung von Schafen und Ziegen



Stichtagsmeldungen zum 1. Januar 2012


Schafe und  Ziegen müssen zum 1. Januar 2012 gemeldet werden. Weitere Informationen im folgenden Infoblatt.



Infoblatt zur Stichtagsmeldung für Schaf- und Ziegenhalter




Informationen zur elektronischen Kennzeichnung bei Schafen und Ziegen



Infoblatt zur elektronischen Kennzeichnung von Schafen und Ziegen




Katalog Ohrmarken für Schafe und Ziegen, die bis zum 31.12.2009 geboren wurden


Katalog Ohrmarken für Schafe und Ziegen geboren bis zum 31.12.2009


Katalog Ohrmarken für Schafe und Ziegen, die bis zum 31.12.2009 geboren wurden und länger als 12 Monate im Betrieb bleiben (gelbe Ohrmarken). Für Tiere, die nicht länger als 12 Monate im Betrieb bleiben (Schlachttiere) gelten die bisherigen Bestimmungen - Kennzeichnung mit weißen einfachen Betriebsohrmarken. Diese finden Sie zusammen mit den gelben elektronischen Ohrmarken im neuen Katalog.
 




Katalog Ohrmarken für Schafe und Ziegen, die ab dem 01.01.2010 geboren wurden


Katalog Ohrmarken für Schafe und Ziegen geboren ab dem 01.01.2010


Neuer Katalog Ohrmarken für Schafe und Ziegen, die ab dem 01.01.2010 geboren wurden, dabei müssen Tiere, die älter als 12  Monate werden mit gelben Ohrmarken gekennzeichnet werden, von denen ein Kennzeichen elektronisch sein muß. Tiere, die nicht älter als 12 Monate werden (Schlachttiere) werden wie bisher mit weißen, einfachen Betriebsohrmarken gekennzeichnet.
 

 



Bestellung von Ohrmarken


Die Verordnung (EG) Nr. 21/2004 des Rates vom 17. Dezember 2003 schreibt unter anderem vor, dass Schafe und Ziegen, die ab dem 1. Januar 2010 geboren werden und die nicht innerhalb von 12 Monaten nach der Geburt zur Schlachtung kommen mit einer sichtbaren und einer elektronischen Kennzeichnung zu markieren sind.
Die Durchführung dieser Verordnung der EU wird in der nationalen Viehverkehrsverordnung geregelt, welche zur Zeit dahingehend angepasst wird. Die geänderte Viehverkehrsverordnung soll im ersten Quartal 2010 verabschiedet werden. Das BMELF hat die Länder angehalten dafür Sorge zu tragen, dass Schafe und Ziegen, die ab dem 1. Januar 2010 geboren werden, entsprechend den EU-Vorgaben gekennzeichnet werden. Die geänderte ViehVerkV soll dann im 1. Quartal 2010 verabschiedet werden.


Der LKV Baden-Württemberg empfiehlt deshalb allen Schaf- und Ziegenhaltern bei Ohrmarkenbestellungen nicht über das Jahr 2009 hinauszuplanen, da nur noch Tiere, die bis zum 31.12.2009 geboren werden mit normalen gelben Doppelohrmarken gekennzeichnet werden dürfen. Alle Tiere, die ab dem 01.01.2010 geboren wurden und voraussichtlich länger als 12 Monate im Betrieb bleiben, müssen mit den neuen gelben Doppelohrmarken gekennzeichnet werden (eine normale Ohrmarke, eine elektronische Ohrmarke)
Bei den weißen Betriebsohrmarken, für Tiere die innerhalb von 12 Monaten nach der Geburt geschlachtet werden, gibt es keine Änderungen.

 






Kataloge / Beantragungen



Elektronische Ohrmarken für Schafe und Ziegen


Katalog Ohrmarken für Schafe und Ziegen für Tiere geboren ab 01.01.2010



Beantragung Schaf- und Ziegenohrmarken für Tiere geboren ab 01.01.2010



Gelbe Ohrmarken für Schafe und Ziegen, nur noch für Tiere, die bis 31.12.2009 geboren sind!!


Katalog Ohrmarken für Schafe und Ziegen für Tiere geboren bis 31.12.2009



Infoblätter/ Bestandsregister


Information zur Elektronischen Kennzeichnung bei Schafen und Ziegen

Bestandsregister für Schaf- und Ziegenhaltungen

Begleitpapier für Schafe und Ziegen

Merkblatt zur Einführung der Schaf- und Ziegendatenbank

Anschreiben Schaf- und Ziegenhalter 19.02.2008



Sonstiges


Einzugsermächtigung für Gebühren der Abteilung Tierkennzeichnung