Unterlagen und Informationen zur Kennzeichnung von
Schafen und Ziegen
Stichtagsmeldungen zum 1. Januar 2013
Schafe und Ziegen müssen zum 1. Januar 2013 gemeldet werden. Die TSK kann die Weiterleitung der Stichtagsmeldungen an HIT nicht mehr übernehmen. Weitere Informationen in den folgenden Infoblättern.
Informationen zur elektronischen Kennzeichnung bei Schafen und Ziegen
Katalog Ohrmarken für Schafe und Ziegen, die bis zum 31.12.2009 geboren wurden
Katalog Ohrmarken für Schafe und Ziegen, die bis zum 31.12.2009 geboren wurden und länger als 12 Monate im Betrieb bleiben (gelbe Ohrmarken). Für Tiere, die nicht länger als 12 Monate im Betrieb bleiben (Schlachttiere
) gelten die bisherigen Bestimmungen - Kennzeichnung mit weißen einfachen Betriebsohrmarken. Diese finden Sie zusammen mit den gelben elektronischen Ohrmarken im neuen Katalog.
Katalog Ohrmarken für Schafe und Ziegen, die ab dem 01.01.2010 geboren wurden
Neuer Katalog Ohrmarken für Schafe und Ziegen, die ab dem 01.01.2010 geboren wurden, dabei müssen Tiere, die älter als 12 Monate werden mit gelben Ohrmarken gekennzeichnet werden, von denen ein Kennzeichen elektronisch sein muß. Tiere, die nicht älter als 12 Monate werden (Schlachttiere
) werden wie bisher mit weißen, einfachen Betriebsohrmarken gekennzeichnet.
Bestellung von Ohrmarken
Die Verordnung (EG) Nr. 21/2004 des Rates vom 17. Dezember 2003 schreibt unter anderem vor, dass Schafe und Ziegen, die ab dem 1. Januar 2010 geboren werden und die nicht innerhalb von 12 Monaten nach der Geburt zur Schlachtung kommen mit einer sichtbaren und einer elektronischen Kennzeichnung zu markieren sind.
Die Durchführung dieser Verordnung der EU wird in der nationalen Viehverkehrsverordnung geregelt, welche zur Zeit dahingehend angepasst wird. Die geänderte Viehverkehrsverordnung soll im ersten Quartal 2010 verabschiedet werden. Das BMELF hat die Länder angehalten dafür Sorge zu tragen, dass Schafe und Ziegen, die ab dem 1. Januar 2010 geboren werden, entsprechend den EU-Vorgaben gekennzeichnet werden. Die geänderte ViehVerkV soll dann im 1. Quartal 2010 verabschiedet werden.
normalengelben Doppelohrmarken gekennzeichnet werden dürfen. Alle Tiere, die ab dem 01.01.2010 geboren wurden und voraussichtlich länger als 12 Monate im Betrieb bleiben, müssen mit den neuen gelben Doppelohrmarken gekennzeichnet werden (eine
normaleOhrmarke, eine elektronische Ohrmarke)
Bei den weißen Betriebsohrmarken, für Tiere die innerhalb von 12 Monaten nach der Geburt geschlachtet werden, gibt es keine Änderungen.
Kataloge / Beantragungen
Elektronische Ohrmarken für Schafe und Ziegen









Infoblatt zur Stichtagsmeldung für Schaf- und Ziegenhalter









