Praktischer Ablauf der Registrierung und Kennzeichnung von Equiden in Baden-Württemberg
Registrierung der Equidenhalter und der Kennzeichner (sachkundige Personen)
Die Registrierung der Equidenhalter und der Kennzeichner (sachkundige Personen) erfolgt bei der zuständigen Veterinärverwaltung im Landratsamt des Landkreises/Bürgermeisteramt des Stadtkreises. D. h. Halter und Kennzeichner müssen sich dort melden, damit die Registrierung durchgeführt werden kann, sofern noch nicht geschehen. Tierärzte haben automatisch den Status Kennzeichner
; ein besonderer Befähigungsnachweis ist nicht notwendig. Die Registrierung als Tierarzt ist aber notwendig.
Für die Eigentümer der Equiden besteht keine Registrierungspflicht, ausgenommen Halter und Eigentümer sind die gleichen Personen bzw. die gleichen juristischen Personen.
Die Registrierung ist die Voraussetzung um Transponder und Equidenpässe zu beantragen.
Die nachfolgend aufgeführten Equiden müssen nach den neuen Vorgaben registriert und gekennzeichnet werden:
1. Equiden, die ab dem 1. Juli 2009 geboren werden, müssen mit einem elektronischen Transponder gekennzeichnet werden und erhalten einen Equidenpass. Die Registrierung und Kennzeichnung ist immer erforderlich, egal ob die Tiere den Geburtsbetrieb verlassen oder nicht.
2. Tiere, die vor dem 1. Juli 2009 geboren wurden und die noch keinen Equidenpass haben, sind nach denselben Vorgaben zu identifizieren und zu registrieren, wie Tiere die ab dem 1. Juli 2009 geboren wurden und werden.
Zeitpunkt der Registrierung und Kennzeichnung
Die Identifizierung muss innerhalb eines halben Jahres nach der Geburt oder bis zum Ende des Geburtsjahres stattfinden. Der Termin ist einzuhalten, welcher weiter vom Geburtsdatum entfernt liegt.
Transponderbezug und Passantrag
1. Zuchtverbände und internationale Wettkampforganisationen die ihren Sitz in Baden-Württemberg haben
Die Transpondernummern sind beim LKV zu beantragen. Der LKV gibt dann den Nummernrahmen weiter. Die Transponder können von der Organisation bei den Herstellern geordert werden. Die Auslieferung vom Hersteller an die Organisation erfolgt über den LKV. Die Transponder werden vom LKV geprüft und an die Organisation weiter geleitet.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Organisationen die Transponder komplett über den LKV beziehen.
2. Halter von registrierten Equiden (Zucht und Sportequiden),
Mitglieder von Zuchtverbänden und internationalen Wettkampforganisationen
Diese Halter beantragen die Transponder und Equidenpässe bei ihrem jeweiligen Verband.
3. Halter von nicht registrierten Equiden (Nutzequiden)
Equiden, die weder einem Zuchtverband angeschlossen sind noch an sportlichen Wettkämpfen teilnehmen.
Diese Halter beantragen die Transponder und Equidenpässe beim LKV Baden-Württemberg.
Bestellformular für Transponder
Voraussetzung für die Lieferung ist die Registrierung des Halters (Bestellers). Die Transponder werden als Päckchen gegen Unterschrift abgegeben.
Inhalt des Päckchens
Je nach Zahlungsart enthält das Päckchen auch eine Rechnung oder Quittung (bei Einzugsermächtigung)
Kennzeichnung (Setzen des Transponders)
Antragsformular für einen Equidenpass
Für jeden Transponder ist ein maschinenlesbares Antragsformular vorhanden, das soweit möglich vom LKV vorausgefüllt wurde.
Die Adresse des Halters mit Registriernummer ist eingedruckt, ebenso die Transpondernummer. Die Registriernummer und Transpondernummer finden sich auch als Barcode auf dem Formular. Die restlichen Felder müssen vom Halter und Kennzeichner von Hand ausgefüllt werden. Für das richtige Ausfüllen des Passantrags gibt es auf dieser Homepage ein Infoblatt.
Antrag auf Ausstellung eines Equidenpasses
an den LKV senden
Prüfung der Daten in der Zentralen Datenbank (HIT)
Passdruck oder Fehlerdruck
Ist der Antrag für einen Equidenpass fehlerfrei, erstellt der LKV das Passdokument und sendet es per Nachnahme an den Halter. Die Gebühren für die Erstellung eines Equidenpasses sind auf dieser Homepage abrufbar.
Ist der Antrag für einen Equidenpass fehlerhaft, erstellt der LKV ein Fehlerschreiben und sendet dieses an den Halter mit der Bitte um Korrektur.
Tierärzte können für Halter von nicht registrierten Equiden Transponder beim LKV anfordern
Bestellformular für Transponder
Inhalt des Päckchens
Je nach Zahlungsart enthält das Päckchen auch eine Rechnung oder Quittung (bei Einzugsermächtigung)
Kennzeichnung (Setzen des Transponders)
Es ist darauf zu achten, dass der Equidenhalter registriert ist, ansonsten kann kein Equidenpass ausgestellt werden.
Antragsformular für einen Equidenpass
Die Transpondernummer ist eingedruckt ebenso die Registriernummer und Adresse des Kennzeichners (Tierarzt).
Die Transpondernummer und Registriernummer finden sich auch als Barcode auf dem Formular. Die restlichen Felder müssen vom Halter und Kennzeichner von Hand ausgefüllt werden. Für das richtige Ausfüllen des Passantrags gibt es auf dieser Homepage ein Infoblatt.
Antrag auf Ausstellung eines Equidenpasses
an den LKV senden
Prüfung der Daten in der Zentralen Datenbank (HIT)
Passdruck oder Fehlerdruck
Ist der Antrag für einen Equidenpass fehlerfrei, erstellt der LKV das Passdokument und sendet es per Nachnahme an den Halter. Die Gebühren für die Erstellung eines Equidenpasses sind auf dieser Homepage abrufbar.
Ist der Antrag für einen Equidenpass fehlerhaft, erstellt der LKV ein Fehlerschreiben und sendet dieses an den Halter mit der Bitte um Korrektur.
Eigentümerwechsel
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Ändert sich der Eigentümer des Equiden, dann muss das der Stelle mitgeteilt werden, die den Originalpass ausgestellt hat (LKV BW). Bitte reichen Sie zum Anzeigen des Eigentümerwechsels bei uns nie den Originalpass ein, sondern nur eine Kopie des Tierdaten- und Tierhalterteils des Equidenpasses (in aller Regel Abschnitt I) formlos zusammen mit folgenden Angaben: |
Duplikat Equidenpass
Geht der Original-Equidenpass verloren und ist der Equide anhand des Transponders identifizierbar, wird ein Duplikat des Equidenpasses erstellt. Diese Arbeit erledigt der LKV, sofern der LKV den Original-Equidenpass ausgegeben hat.
Der Equide wird dabei dann automatisch als nicht für den menschlichen Verzehr geeignet
eingestuft.
Ersatz Equidenpass
Geht der Original-Equidenpass verloren und ist der Equide anhand des Transponders nicht identifizierbar, wird nach der Kennzeichnung mit einem neuen Transponder ein Ersatz-Equidenpasses erstellt. Diese Arbeit erledigt der LKV, sofern der LKV den Original-Equidenpass ausgegeben hat.
Der Equide wird dabei dann automatisch als nicht für den menschlichen Verzehr geeignet
eingestuft.


















