Praktischer Ablauf der Registrierung und Kennzeichnung von Equiden in Baden-Württemberg


Registrierung der Equidenhalter und der Kennzeichner (sachkundige Personen)


Die Registrierung der Equidenhalter und der Kennzeichner (sachkundige Personen) erfolgt bei der zuständigen Veterinärverwaltung im Landratsamt des Landkreises/Bürgermeisteramt des Stadtkreises. D. h. Halter und Kennzeichner müssen sich dort melden, damit die Registrierung durchgeführt werden kann, sofern noch nicht geschehen. Tierärzte haben automatisch den Status Kennzeichner; ein besonderer Befähigungsnachweis ist nicht notwendig. Die Registrierung als Tierarzt ist aber notwendig.

Für die Eigentümer der Equiden besteht keine Registrierungspflicht, ausgenommen Halter und Eigentümer sind die gleichen Personen bzw. die gleichen juristischen Personen.

Die Registrierung ist die Voraussetzung um Transponder und Equidenpässe zu beantragen.

 


Die nachfolgend aufgeführten Equiden müssen nach den neuen Vorgaben registriert und gekennzeichnet werden:


1. Equiden, die ab dem 1. Juli 2009 geboren werden, müssen mit einem elektronischen Transponder gekennzeichnet werden und erhalten einen Equidenpass. Die Registrierung und Kennzeichnung ist immer erforderlich, egal ob die Tiere den Geburtsbetrieb verlassen oder nicht.

2. Tiere, die vor dem 1. Juli 2009 geboren wurden und die noch keinen Equidenpass haben, sind nach denselben Vorgaben zu identifizieren und zu registrieren, wie Tiere die ab dem 1. Juli 2009 geboren wurden und werden.


Zeitpunkt der Registrierung und Kennzeichnung


Die Identifizierung muss innerhalb eines halben Jahres nach der Geburt oder bis zum Ende des Geburtsjahres stattfinden. Der Termin ist einzuhalten, welcher weiter vom Geburtsdatum entfernt liegt.


Transponderbezug und Passantrag


1. Zuchtverbände und internationale Wettkampforganisationen die ihren Sitz in Baden-Württemberg haben
Die Transpondernummern sind beim LKV zu beantragen. Der LKV gibt dann den Nummernrahmen weiter. Die Transponder können von der Organisation bei den Herstellern geordert werden. Die Auslieferung vom Hersteller an die Organisation erfolgt über den LKV. Die Transponder werden vom LKV geprüft und an die Organisation weiter geleitet.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Organisationen die Transponder komplett über den LKV beziehen.

2. Halter von registrierten Equiden (Zucht und Sportequiden),
Mitglieder von Zuchtverbänden und internationalen Wettkampforganisationen
Diese Halter beantragen die Transponder und Equidenpässe bei ihrem jeweiligen Verband.

3. Halter von nicht registrierten Equiden (Nutzequiden)
Equiden, die weder einem Zuchtverband angeschlossen sind noch an sportlichen Wettkämpfen teilnehmen.

Diese Halter beantragen die Transponder und Equidenpässe beim LKV Baden-Württemberg.


Bestellformular für Transponder


Für die Transponder gibt es ein Bestellformular das von dieser Homepage geladen werden kann. Auf dem Formular sind Transponder von verschiedenen Herstellern aufgeführt. Je nach Bestellmenge gibt es auch unterschiedliche Preisstaffeln. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass nicht mehr als ein Jahresbedarf an Transpondern bestellt werden darf.

Voraussetzung für die Lieferung ist die Registrierung des Halters (Bestellers). Die Transponder werden als Päckchen gegen Unterschrift abgegeben.


Inhalt des Päckchens


Die Lieferung enthält die bestellte Anzahl Transponder und mehrere Barcodeaufkleber mit der jeweiligen Transpondernummer. Für jeden Transponder ist ein personalisiertes Antragsformular für einen Equidenpass vorhanden.

Je nach Zahlungsart enthält das Päckchen auch eine Rechnung oder Quittung (bei Einzugsermächtigung)


Kennzeichnung (Setzen des Transponders)


Für die Kennzeichnung beauftragt der Equidenhalter einen Tierarzt oder eine sonstige sachkundige Person. Es ist darauf zu achten, dass der Kennzeichner registriert ist, ansonsten kann kein Equidenpass ausgestellt werden.


Antragsformular für einen Equidenpass


Für jeden Transponder ist ein maschinenlesbares Antragsformular vorhanden, das soweit möglich vom LKV vorausgefüllt wurde.
Die Adresse des Halters mit Registriernummer ist eingedruckt, ebenso die Transpondernummer. Die Registriernummer und Transpondernummer finden sich auch als Barcode auf dem Formular. Die restlichen Felder müssen vom Halter und Kennzeichner von Hand ausgefüllt werden. Für das richtige Ausfüllen des Passantrags gibt es auf dieser Homepage ein Infoblatt.


 


Antrag auf Ausstellung eines Equidenpasses an den LKV senden


Nachdem der Equide gekennzeichnet wurde und das Antragsformular für den Equidenpass vollständig ausgefüllt vorliegt, muss der Halter das Formular auf dem Postweg an den LKV Baden-Württemberg schicken.


Prüfung der Daten in der Zentralen Datenbank (HIT)


Die auf dem Formular gemeldeten Daten werden vom LKV erfasst und in der Zentralen Datenbank geprüft. Sind die Angaben plausibel kann ein Equidenpass erstellt werden. Sind die Daten nicht schlüssig, werden die entsprechenden Fehler ausgegeben.


Passdruck oder Fehlerdruck


Ist der Antrag für einen Equidenpass fehlerfrei, erstellt der LKV das Passdokument und sendet es per Nachnahme an den Halter. Die Gebühren für die Erstellung eines Equidenpasses sind auf dieser Homepage abrufbar.

Ist der Antrag für einen Equidenpass fehlerhaft, erstellt der LKV ein Fehlerschreiben und sendet dieses an den Halter mit der Bitte um Korrektur.



Tierärzte können für Halter von nicht registrierten Equiden Transponder beim LKV anfordern


Bestellformular für Transponder


Für die Transponder gibt es ein Bestellformular das von dieser Homepage geladen werden kann. Auf dem Formular sind Transponder von verschiedenen Herstellern aufgeführt. Voraussetzung für die Lieferung ist die Registrierung des Tierarztes (Bestellers) in HIT. Die Transponder werden als Päckchen gegen Unterschrift abgegeben.


Inhalt des Päckchens


Die Lieferung enthält die bestellte Anzahl Transponder und mehrere Barcodeaufkleber mit der jeweiligen Transpondernummer. Für jeden Transponder ist ein Antragsformular für einen Equidenpass vorhanden.

Je nach Zahlungsart enthält das Päckchen auch eine Rechnung oder Quittung (bei Einzugsermächtigung)


Kennzeichnung (Setzen des Transponders)


Der Halter beauftragt den Tierarzt mit der Kennzeichnung des Equiden. Ist der Halter nicht im Besitz eines funktionsfähigen oder applizierbaren Transponders  (Transponder defekt, Transponder beim Setzen verloren gegangen, zu wenige Transponder bestellt usw.) kann der Tierarzt einen Transponder aus seinem Bestand verwenden.
Es ist darauf zu achten, dass der Equidenhalter registriert ist, ansonsten kann kein Equidenpass ausgestellt werden.


Antragsformular für einen Equidenpass


Für jeden Transponder ist ein maschinenlesbares Antragsformular vorhanden, das soweit möglich vom LKV vorausgefüllt wurde.
Die Transpondernummer ist eingedruckt ebenso die Registriernummer und Adresse des Kennzeichners (Tierarzt).
Die Transpondernummer und Registriernummer finden sich auch als Barcode auf dem Formular. Die restlichen Felder müssen vom Halter und Kennzeichner von Hand ausgefüllt werden. Für das richtige Ausfüllen des Passantrags gibt es auf dieser Homepage ein Infoblatt.

Antrag auf Ausstellung eines Equidenpasses an den LKV senden


Nachdem der Equide gekennzeichnet wurde und das Antragsformular für den Equidenpass vollständig ausgefüllt vorliegt, muss der Halter das Formular auf dem Postweg an den LKV Baden-Württemberg schicken.


Prüfung der Daten in der Zentralen Datenbank (HIT)


Die auf den Formular gemeldeten Daten werden vom LKV erfasst und in der Zentralen Datenbank geprüft. Sind die Angaben plausibel kann ein Equidenpass erstellt werden. Sind die Daten nicht schlüssig, werden die entsprechenden Fehler ausgegeben.


Passdruck oder Fehlerdruck


Ist der Antrag für einen Equidenpass fehlerfrei, erstellt der LKV das Passdokument und sendet es per Nachnahme an den Halter. Die Gebühren für die Erstellung eines Equidenpasses sind auf dieser Homepage abrufbar.

Ist der Antrag für einen Equidenpass fehlerhaft, erstellt der LKV ein Fehlerschreiben und sendet dieses an den Halter mit der Bitte um Korrektur.


Eigentümerwechsel


Ändert sich der Eigentümer des Equiden, dann muss das der Stelle mitgeteilt werden, die den Originalpass ausgestellt hat (LKV BW). Bitte reichen Sie zum Anzeigen des Eigentümerwechsels bei uns nie den Originalpass ein, sondern nur eine Kopie des Tierdaten- und Tierhalterteils des Equidenpasses (in aller Regel Abschnitt I) formlos zusammen mit folgenden Angaben: 
- Transpondernummer  und Name des Equiden
- alter und neuer Tierhalter mit Name, Adresse und Registriernummer
- Name, Anschrift und Telefonnummer des ggf. abweichenden Eigentümers
- Datum des Eigentümerwechsels
Nach Erfassung und Prüfung dieser Daten erhält der Halter ein Etikett mit den entsprechenden Angaben (neuer Eigentümer). Dieses Etikett klebt der Halter im Abschnitt III,1ff. in den Equidenpass ein.



Duplikat Equidenpass


Geht der Original-Equidenpass verloren und ist der Equide anhand des Transponders identifizierbar, wird ein Duplikat des Equidenpasses erstellt. Diese Arbeit erledigt der LKV, sofern der LKV den Original-Equidenpass ausgegeben hat.

Der Equide wird dabei dann automatisch als nicht für den menschlichen Verzehr geeignet eingestuft.


Ersatz Equidenpass


Geht der Original-Equidenpass verloren und ist der Equide anhand des Transponders nicht identifizierbar, wird nach der Kennzeichnung mit einem neuen Transponder ein Ersatz-Equidenpasses erstellt. Diese Arbeit erledigt der LKV, sofern der LKV den Original-Equidenpass ausgegeben hat.

Der Equide wird dabei dann automatisch als nicht für den menschlichen Verzehr geeignet eingestuft.


Tod, Schlachtung oder Verlust eines Equiden


Der letzte Halter hat den Equidenpass unter Angabe des Todes- oder Verlustdatums unverzüglich an den LKV weiterzuleiten, sofern der LKV das Dokument erstellt hat.