Das einzelbetriebliche Managementsystem GQS BW
Die Beratung baut darauf auf, dass im Betrieb das einzelbetriebliche Managementsystem GQSBW zur Anwendung kommt. Dem entsprechend beinhaltet der Komplex
Beratungdie Aufbereitung und Auswertung der betrieblichen Dokumentation und der betriebsindividuellen Checklisten sowie die Beratung in den CC-relevanten Bereichen.
Betrieb
Auswertung und Beratung zum gesamtbetrieblichen Management in den Bereichen
- Lagerung Pflanzenschutzmittel etc.
- Lagerung von Silagen
- Lagerung von Wirtschaftsdüngern
- Zustand der Hoftankstelle
- Zustand der Feldspritzen
Auswertung und Beratung zum gesamtbetrieblichen Management in den Bereichen
- Lagerung Pflanzenschutzmittel etc.
- Lagerung von Silagen
- Lagerung von Wirtschaftsdüngern
- Zustand der Hoftankstelle
- Zustand der Feldspritzen
Pflanzenbau
Aufbereitung und Auswertung der betrieblichen Dokumentation sowie Beratung zum Management in den Bereichen
- Boden- und Wirtschaftsdüngeruntersuchungen
- Klärschlammeinsatz
- Gülleausbringung
- Mineraldüngereinsatz
- Erosionsvermeidung – Humusbilanz
- Erhalt der organischen Substanz im Boden (Fruchtfolge)
- Erhalt von Landschaftselementen
- Einhaltung der Natur- und Umweltschutzrichtlinien etc.
Aufbereitung und Auswertung der betrieblichen Dokumentation sowie Beratung zum Management in den Bereichen
- Boden- und Wirtschaftsdüngeruntersuchungen
- Klärschlammeinsatz
- Gülleausbringung
- Mineraldüngereinsatz
- Erosionsvermeidung – Humusbilanz
- Erhalt der organischen Substanz im Boden (Fruchtfolge)
- Erhalt von Landschaftselementen
- Einhaltung der Natur- und Umweltschutzrichtlinien etc.
Tierhaltung
Aufbereitung und Auswertung der betrieblichen Dokumentation sowie Beratung zum Management in den Bereichen
- Tierkennzeichnung
- Bestandsregister
- HIT-Meldungen
- Lebensmittelsicherheit
- Futtermittelsicherheit
- Tierarzneimittelanwendung
- Tierschutzbestimmungen, wie z.B.
Aufbereitung und Auswertung der betrieblichen Dokumentation sowie Beratung zum Management in den Bereichen
- Tierkennzeichnung
- Bestandsregister
- HIT-Meldungen
- Lebensmittelsicherheit
- Futtermittelsicherheit
- Tierarzneimittelanwendung
- Tierschutzbestimmungen, wie z.B.
- Stallbau
- Fütterung
- Pflege
- Hygiene
- Stallklima
- Transport
Förderung der Beratung
Die Beratung landwirtschaftlicher Betriebe zur Hinführung auf die Einhaltung der Cross Compliance-Bestimmungen wird von der Europäischen Union gemeinsam mit den EU Mitgliedsstaaten gefördert. In Deutschland erfolgt die Förderung einzelbetrieblicher Managementsysteme nach Teil B der Grundsätze für die einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen des GAK-Rahmenplans 2005 – 2008.
Abwicklung der Förderung in Baden-Württemberg - Fördergrundsatz (Gemeinschaftsaufgabe):
- Beratungsleistungen werden nur in Verbindung mit der Anwendung eines ein-zelbetrieblichen Managementsystems gefördert
- Förderfähig ist nur die Beratung, nicht die Anwendung des Systems im Betrieb
- Die Beratung muss über einen anerkannten Berater erfolgen
- Der Landwirt muss ein anerkanntes System im Betrieb anwenden
- Empfänger der Förderung ist der landwirtschaftliche Unternehmer
- Beratungsleistungen werden nur in Verbindung mit der Anwendung eines ein-zelbetrieblichen Managementsystems gefördert
- Förderfähig ist nur die Beratung, nicht die Anwendung des Systems im Betrieb
- Die Beratung muss über einen anerkannten Berater erfolgen
- Der Landwirt muss ein anerkanntes System im Betrieb anwenden
- Empfänger der Förderung ist der landwirtschaftliche Unternehmer
Fördersätze in Baden-Württemberg:
a) Systeme zur Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen (=CC) (z.B. GQSBW)
- im ersten Jahr: max. 70% der förderfähigen Kosten bzw. max. 700 €
- Folgejahre: max. 50% der förderfähigen Kosten bzw. max. 500 € pro Jahr
b) Betriebs- und Umweltmanagementsysteme (z.B. GQSBW-Öko-Audit)
- im ersten Jahr (+ Jahr der Validierung): max. 70% (max. 1.400 €)
- Folgejahre: max. 50% (max. 1.000 € pro Jahr)
a) Systeme zur Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen (=CC) (z.B. GQSBW)
- im ersten Jahr: max. 70% der förderfähigen Kosten bzw. max. 700 €
- Folgejahre: max. 50% der förderfähigen Kosten bzw. max. 500 € pro Jahr
b) Betriebs- und Umweltmanagementsysteme (z.B. GQSBW-Öko-Audit)
- im ersten Jahr (+ Jahr der Validierung): max. 70% (max. 1.400 €)
- Folgejahre: max. 50% (max. 1.000 € pro Jahr)
Förderbestimmungen:
- Die Förderdauer beträgt max. 5 Jahre, wobei der Erstantrag für max. 3 Jahre gestellt werden kann.
- Nach drei Jahren kann mit einem zusätzlichen Antrag die Förderung für ein bzw. zwei weitere Jahre beantragt werden.
- Direktzahlungsempfänger mit mehr als 15.000 € haben Vorrang
- Beratervertrag und Beraterbescheinigung
- Zertifikat im 3. Jahr (nur bei Betriebs- und Umweltmanagementsystemen)







GQS Baden-Württemberg








