Datenerfassung und Datenschutz
Datenerfassung
Im Rahmen des Projektes Gesundheitsmonitoring Rind
in Baden-Württemberg werden einzeltierbezogene Diagnosen von den Arzneimittelanwendungs- und Abgabebelegen (AuA-Belegen) erfasst und für das Herdenmanagement und Bestandsbetreuung den Landwirten und Tierärzten zur Verfügung gestellt.
Die ergänzende Angabe eines einheitlichen zweistelligen Diagnoseschlüssels auf den AuA-Belegen ist durch den Tierarzt / die Tierärztin notwendig, um die Diagnosedaten auswerten und nutzen zu können. Der angewendete Diagnoseschlüssel umfasst den vereinfachten ADR-Standard-Diagnoseschlüssel mit 78 Diagnosen und 7 weiteren Ergänzungen für prophylaktische Maßnahmen.
Von den AuA-Belegen werden die MLP-Nummer, der Diagnosecode, das Diagnosedatum, die Tieridentität und die Tierarztnummer übertragen. Übernommen werden von allen Rindern (Kälber, Rinder, Kühe und Bullen) auf dem Betrieb die Diagnosen von Erst- und Nachbehandlungen. Wichtig ist, dass dem Tier die Diagnose eindeutig zugeordnet werden kann. Die Daten werden dann beim LKV gespeichert.
Arzneimittel werden nicht erfasst.
Um eine vollständige Datendokumentation auf den teilnehmenden Betrieben am Projekt zu erreichen, müssen die AuA-Belege lückenlos gesammelt werden. Dies erleichtert die Datenerfassung und macht auch eine Nacherfassung der Daten möglich.
Mit Projektstart übernehmen die Zuchtwarte des LKVs die Diagnosedaten bei den regelmäßigen Betriebsbesuchen über einen Handcomputer.
Es soll des Weiteren dem Tierarzt / der Tierärztin ermöglicht werden, die Diagnosedaten des teilnehmenden Betriebes über eine EDV-Schnittstelle aus seiner Praxissoftware an den Landeskontrollverband zu übermitteln. Nach Zustimmung des Landwirtes kann der Tierarzt / die Tierärztin die Stammdaten der Rinder erhalten. Diese Möglichkeit des Datenaustauschs ist allerdings noch in der Entwicklung und wird voraussichtlich ab Mitte 2011 in den Erfassungsweg miteingebunden.
Um eine gute Basis für zuverlässige Zuchtwerte und Kennzahlen zu erhalten, ist eine möglichst flächendeckende und vollständige Erfassung der Diagnosedaten auf den Betrieben notwendig.
Die erfassten Gesundheitsdaten werden anschaulich in Gesundheitsberichten aufgearbeitet und dem Landwirt und nach dessen Einwilligung auch dem Tierarzt zur Verfügung gestellt.
Die ersten Auswertungen der Gesundheitsdaten in Baden-Württemberg sind für den Sommer 2011 vorgesehen.Datenschutz
Die Diagnosedaten werden nur für die Zuchtwertschätzung von männlichen Tieren herangezogen. Für weibliche Tiere werden keine Zuchtwerte ermittelt.
Der teilnehmende Landwirt stimmt der Datenerfassung durch den LKV zu und darüber hinaus der Weitergabe der Gesundheitsberichte an den behandelnden Tierarzt / die behandelnde Tierärztin.
Der Landeskontrollverband Baden-Württemberg garantiert, betriebs- und personenbezogene Daten nicht an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen.
Des Weiteren ist es dem Landwirt nur möglich, Diagnosedaten, die auf seinem Betrieb gestellt wurden einzusehen. Analog ist es dem Tierarzt / der Tierärztin nur möglich die Diagnosedaten einzusehen, die er / sie selbst gestellt hat.








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