Informationen zur freiwilligen Blauzungen-Impfung 2012

(freiwilliges Verfahren)



Informationen für Tierhalter zur Blauzungen-Impfung


Informationen für Hoftierärzte zur Blauzungen-Impfung



Die Hoftierärzte bestellen den Impfstoff direkt bei den Herstellern. Die Abrechnung der Impfstoffkosten erfolgt durch die Hersteller direkt über die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg. Die Verrichtungskosten sind vom Tierhalter zu tragen. Die impfwilligen Tierhalter werden zur umgehenden Kontaktaufnahme mit dem Hoftierarzt gebeten.



Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Text.


Im Jahr 2012 wird die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit in Deutschland, wie im vergangenen Jahr als freiwilliges Verfahren durchgeführt. Durch die Impfung in den zurück liegenden Jahren ist es gelungen, die Anzahl der Ausbrüche der Blauzungenkrankheit bundesweit stark zu reduzieren.

 

Eine Impfung der Tierbestände gegen die Blauzungenkrankheit ist auch im Jahr 2012 und den Folgejahren dringend notwendig. Eine Impfung stellt den einzigen wirksamen Schutz vor der Erkrankung dar.

 

Um auch im Jahr 2012 den Tierhaltern die Möglichkeit zu geben, ihre Bestände gegen die Blauzungenkrankheit impfen lassen zu können, um damit hohen wirtschaftlichen Schaden abzuwenden und den Tieren Schmerzen und Leiden zu ersparen, wird in Baden-Württemberg eine freiwillige Impfung durchgeführt. Die Tierärzte bestellen den Impfstoff direkt bei den Herstellern und die Hersteller rechnen die Kosten mit der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg ab.

 

Zur Ermittlung der benötigten Impfstoffmenge werden alle Tierhalter, die ihre Rinder, Schafe oder Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit impfen lassen wollen, dringend gebeten, sich schnellstmöglich mit ihrem Hoftierarzt in Verbindung zu setzen und ihm die Anzahl der zu impfenden Tiere mitzuteilen. Die Impfstoffkosten für Rinder und Schafe werden vollständig von der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg übernommen. Die Kosten für die Durchführung der Impfung trägt der Tierhalter.

 

 

Hintergrundinformationen:

Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung der Wiederkäuer, die mit Fieber und Ödemen infolge Gefäßschädigungen verbunden sein kann. Ihr Verlauf kann mild bis sehr stark sein. Im Jahr 2012 ist die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit, wie auch schon im Vorjahr, freiwillig.

 

Die Übertragung der virusbedingten Tierseuche erfolgt ausschließlich über Stechmücken (so genannte Gnitzen), nicht von Tier zu Tier. Die Krankheit ist seit langem in wärmeren Regionen (Mittelmeerraum, Afrika) bekannt und befällt insbesondere Schafe und zum Teil auch Rinder. Das Virus ist für den Menschen nicht ansteckend, eine Gesundheitsgefährdung besteht deshalb nicht. Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden.