14.12.2018rss_feed

Informationen zur Blauzungenkrankheit

Das Landratsamt Rastatt hat am 12. Dezember 2018 den Ausbruch der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) in einem Rinderbestand im Landkreis Rastatt festgestellt.

Als Folge wird ein Sperrgebiet eingerichtet, das Baden-Württemberg vollständig umfasst.

Dies ist erforderlich, da um den Ausbruchbetrieb Restriktionsgebiete mit einem Mindestradius von insgesamt 150 km festgelegt werden müssen.

Über den unten aufgeführten Link erhalten Sie die Pressemitteilung von Herrn Minister Peter Hauk MdL zu dem Ausbruchsgeschehen. Beim Verbringen von Wiederkäuern sowie deren Sperma, Eizellen und Embryonen aus Baden-Württemberg in BTV-8-freie Gebiete wird es Beschränkungen geben, bis der Freiheitsstatus frühestens zwei Jahre nach dem letzten Ausbruch wieder erreicht sein wird.

Um die weitere Ausbreitung der Tierseuche im Land zu verhindern, ist es entscheidend, empfängliche Tiere flächendeckend gegen die Blauzungenkrankheit zu impfen.

Weitere Informationen über die Blauzungenkrankheit erhalten Sie auf der Internetseite des STUA Aulendorf - Diagnostikzentrums