Equidenkennzeichnung

Mit den Vorschriften zur Anwendung des AHL (Animal Health Law - Tiergesundheitsrecht) ist die DurchführungsVO (EU) 2021/963 zur Kennzeichnung, Identifizierung und Registrierung von Equiden (Pferde, Esel, Zebras und deren Kreuzungen) in allen Teilen verbindlich und gilt für alle Mitgliedsstaaten unmittelbar. Die Verordnung ist seit dem 7. Juli 2021, der Anhang II jedoch erst ab dem 28. Januar 2022 inkraftgetreten (Art. 47).


Informationen über die aktuellen Verpflichtungen der Equidenhalter, Eigentümer und der qualifizierten Personen (Tierärzte, Kennzeichner) bei der Kennzeichnung, Identifizierung und Registrierung von Equiden


Zur Beantragung einen Equidenpasses sind folgende Unterlagen komplett ausgefüllt einzureichen:


Antrag auf Ausstellung eines Equidenpasses (grün)
- Daten zum Tier (Geburtsdatum, Farbe, Geschlecht, Tierart, Schlachtung/
Nicht-Schlachtung, Name, Barcode-Kleber des Transponders)
- Daten zum vom Tierhalter abweichenden Eigentümer
- Daten zur qualifizierten Person (z. Bsp.Tierarzt/ Tierärztin) zur Implantationsstelle
und zum Kennzeichnungsdatum
- Unterschriften von Tierhalter, Eigentümer, qualifizierter Person (z. Bsp.Tierarzt/ Tierärztin)

Diagramm
- Eintragung von Abzeichen, Wirbel, Implantationsstelle des Transponders
- Datum, Stempel und Unterschrift der qualifizierten Person

Blatt zwei zur Beantragung Equidenpass (Beschreibung, Überprüfung auf schon früher vorhandene Transponder)
- Eintragen der Beschreibung des Tieres in Textform (Abzeichen, Wirbel etc), hier müssen
die Eintragungen im Diagramm in Worten wiedergeben werden
- Eintragen des Ergebnisses der Überprüfung auf bereits früher vorhandene Transponder
und alternative Identifizierungsmethoden durch die qualifizierte Person (z. Bsp.Tierarzt/
Tierärztin)
- Datum und Unterschrift qualifizierte Person (z. Bsp.Tierarzt/ Tierärztin)
- Unterschrift des Eigentümers

Kastanienblatt (Abschnitt X, Seite 50)
- Pflicht zum Einzeichnen der Kastanien bei Equiden, die keine Abzeichen und
weniger als drei Wirbel haben.

 


Bitte die nachfolgenden Unterlagen beachten!