LKV Tierkennzeichnung

Tierkennzeichnung

Seit dem 28.10.1995 ist der Landesverband Beauftragte Stelle zur Durchführung der Tierkennzeichnung nach der Viehverkehrsverordnung und der entsprechenden EU-Gesetzgebung. Der Verband hat diese Aufgabe für die Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine und Equiden (Pferde) übernommen. Die Aufgabe erstreckt sich mit Stand auf Milchviehhalter, Mutterkuhhalter sowie Rindermäster, Schafhalter, Ziegenhalter, Schweinhalter und Pferdehalter.
Der Verband versorgt diese Betriebe mit tierindividuellen bzw. betriebsindividuellen Ohrmarken, Transpondern, Geburtsmeldungen und Tierpässen.

Jedes Bundesland hat eine mit dem Landesverband vergleichbare Organisation mit den oben beschriebenen Aufgaben betraut. Diese Organisationen nennen sich überwiegend Landeskontrollverband mit der Abkürzung LKV. Diese Abkürzung ist bundesweit gebräuchlich und findet auch in Baden-Württemberg Verwendung. Vor diesem Hintergrund wird der Landesverband Baden-Württemberg für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. häufig auch als LKV Baden-Württemberg geführt.