01.04.2016rss_feed

Erstattung des Zuschusses zur Blauzungenimpfung Baden-Württemberg 2016

Nachfolgend finden Sie den Link zur Internet-Seite der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg und dem Erstattungsantrag für den Zuschuß des Landes Baden-Württemberg zur Blauzungen-Impfung 2016. Dieser Antrag ist umgehend nach Abschluss der Grundimmunisierung, zusammen mit einer Kopie der betreffenden Tierarztrechnung bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg per Email an info@tsk-bw.de oder per Fax an 0711-9673700 einzureichen. Grundimmunisierung bedeutet, dass beide Impfungen (Erstimpfung und Zweitimpfung) bei den Tieren erfolgt sein müssen.