Parlament billigt neue Regeln zur Offenlegung von Futtermittelbestandteilen
Die Abgeordneten weisen in ihrer Stellungnahme aber darauf hin, dass Tiernahrungshersteller auf Anfrage der zuständigen Behörden auch weiterhin alle Dokumente aushändigen müssen, die die Zusammensetzung ihrer Erzeugnisse betreffen. Den vom Fachausschuss geforderten Zusatz, diese Pflicht auf
Notfällezu beschränken, strich das Plenum. Der Umsetzung des EuGH-Urteils sollen im nächsten Jahr weiterreichende Änderungen folgen. Das Parlament äußerte die Erwartung, dass im Rahmen der Mitte 2007 erwarteten Vorschläge der Europäischen Kommission für eine umfassende Neuordnung des Futtermittelrechts auch die offene Deklaration neu bewertet werde. Dabei sollte sowohl dem Interesse der Landwirte an einer genauen und detaillierten Information über den Inhalt von Futtermitteln als auch dem Interesse der Industrie am Schutz von Betriebsgeheimnissen Rechnung getragen werden.
Ich hoffe, dass dies dann wirklich Klarheit und Transparenz für die Landwirte, die Verbraucher, die Industrie und nicht zuletzt uns Politiker bringen wird, sagte der SPD-Europaabgeordnete Heinz Kindermann. Für die CDU-Europaabgeordnete Elisabeth Jeggle bietet die geplante Überprüfung des Futtermittelrechts Gelegenheit, um über die Lockerung des Tiermehlverbots nachzudenken. (AgE)










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