31.03.2011 RSS Feed

Gebührenanpassung Tierkennzeichnung ab 1. Juli 2011

Der Beirat des LKV hat am 23. März 2011 eine Gebührenanpassung in der Abteilung Tierkennzeichnung beschlossen. Die Gebührenanpassung wird am 1. Juli 2011 wirksam.

 Betroffen von der Anpassung sind Schweineohrmarken, Schafohrmarken, Ziegenohrmarken und Equidentransponder. Hier werden die Gebühren um 5% angehoben. Ebenfalls um 5% erhöht werden die Gebühren für das Kennzeichnungszubehör (Zangen usw.) und sonstige Leistungen im Rahmen der Tierkennzeichnung.

Für Equidenpässe (Originalpapier, Eigentümeränderung, Ersatzpass, Duplikat) wird ein zusätzlicher Mehrbetrag von 5,00 EUR in Rechnung gestellt. Die Bearbeitungs- und Versandpauschale und der Nachnahmeversand von Equidenpässen werden um 2,00 EUR angehoben.

Die Bearbeitungs- und Versandgebühren, die Bearbeitungsgebühren für die Gebührenrechnung ohne Einzugsermächtigung, die Versandgebühren (pauschal) und die HIT Meldungen (Schwein, Schaf, Ziege) werden nicht geändert. Die detaillierte Zusammenstellung der neuen Gebühren, die ab dem 1. Juli 2011 gelten, finden Sie hier.

Weitere Informationen finden Sie hier



Gebührenanpassung Tierkennzeichnung 1. Juli 2011

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