15. Februar: Ende des Pflugverbots für Ackerflächen, die der Wassererosionsgefährdungsklasse CCWasser1 und CCWasser2 zugewiesen und nicht in eine besondere Fördermaßnahme zum Erosionsschutz einbezogen sind.
Schläge mit Ackerflächen, die der Wassererosionsgefährdungsklasse CCWasser2 zugewiesen sind, dürfen zwischend em 16. Februar und dem 30. November nur bei einer unmittelbar folgenden Aussaat gepflügt werden.
Quelle: BWagrar - 6/2011
Schläge mit Ackerflächen, die der Wassererosionsgefährdungsklasse CCWasser2 zugewiesen sind, dürfen zwischend em 16. Februar und dem 30. November nur bei einer unmittelbar folgenden Aussaat gepflügt werden.
Quelle: BWagrar - 6/2011
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