1. Dezember bis 15. Februar: Pflugverbot für Ackerflächen, die der CCWasser1 oder CCWasser2 zugehören und nicht in eine besondere Fördermaßnahme zum Erosionsschutz einbezogen sind. Das Pflügen nach der Ernte der Vorfrucht ist nur bei einer Aussaat vor dem 1. Dezember zulässig.
Ab MItte Dezember bis 15. Januar: Abgabe der Teilnahmebescheinigung einer anerkannten Kontrollstelle an der MEKA-Maßnahme Ökologischer Landbau
.
Bis 31. Dezember: Abschluss der Herbstmulchsaat.
Quelle: BWagrar - 6/2011
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