Beauftragung
Das Land Baden-Württemberg hat den Landesverband Baden-Württemberg für Leistungsprüfung in der Tierzucht e.V. beauftragt, die Milchleistungsprüfung in Baden-Württemberg durchzuführen.
Grundsätze
Der Gesetzgeber und die verschiedenen Dachorganisationen haben Gesetze, Verordnungen und Richtlinien erlassen, die eine einheitliche Leistungs- und Qualitätsprüfung im Bereich der Tierzucht garantieren. Die wichtigsten Regelungen sind im folgenden aufgeführt und stehen zum Download zur Verfügung.
Das Tierzuchtgesetz regelt die Anforderungen und Bestimmungen für Züchter und Zuchtorganisationen von den wichtigsten landwirtschaftlichen Nutztieren mit dem Ziel der Verbesserung der Leistungsfähigkeit und der Wettbewerbsfähigkeit der tierischen Erzeugung. Unter anderem ist hier auch die Notwendigkeit der Durchführung von Leistungsprüfungen für Zuchttiere festgelegt. Ferner wird auf die staatliche Förderung von Leistungsprüfungen hingewiesen.
Die Verordnung über die Leistungsprüfung und die Zuchtwertfeststellung bei Rindern regelt die Grundsätze für die Durchführung von Leistungsprüfungen.
Die Richtlinie
Durchführung der Milchleistungsprüfungder Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rinderzüchtung (ADR) regelt im Detail die Durchführung der Milchleistungsprüfung. Sie stellt u.a. sicher, dass die Leistungsberechnung nach bundeseinheitlichen Vorgaben erfolgt.
Gesetz zur Neuordnung des Tierzuchtrechts vom 27.12.2006
Verordnung des Bundes über die Leistungsprüfung und Zuchtwertfeststellung
ADR-Richtlinie zur Durchführung der MLP
Begriffsdefinitionen zur Durchführung der MLP
Aufgaben der Milchleistungsprüfung
Neben der Organisation und Durchführung der Milchleistungsprüfung sind die Zuchtwarte verpflichtet, sich um den MLP-Probentransport zu kümmern, Melkbarkeitsprüfungen, Probenehmerüberprüfungen und Herdennachprüfungen durchzuführen. Ferner gehört zu den Pflichtaufgaben des Zuchtwartes, sich der Stallbuchführung anzunehmen und eine Beratung auf der Basis der MLP-Daten anzubieten.
Sonderaufgaben sind u.a. die Überprüfung von elektronischen Milchmengenmessgeräten, die Fütterungsberatung über das Programm SA41, die Kuhplanerführung und der LactoCordereinsatz.
Sonderaufgaben sind u.a. die Überprüfung von elektronischen Milchmengenmessgeräten, die Fütterungsberatung über das Programm SA41, die Kuhplanerführung und der LactoCordereinsatz.
Die Zuchtwarte sind für die Anstellung, Schulung und Überwachung der Probenehmer in ihren Dienstgebieten verantwortlich. Durch regelmäßige Probenehmerüberprüfungen wird eine korrekte Probenahme in den MLP-Betrieben sichergestellt. Im Prüfungsjahr 2010 erfolgten von Zuchtwarten insgesamt 1507 Probenehmerüberprüfungen.
Eine weitere Maßnahme stellt sicher, dass die Probenahme in den Betrieben korrekt erledigt wird. Jeder Zuchtwart hat die Aufgabe, im Prüfungsjahr mindestens 2 Herdennachprüfungen durchzuführen. Im Anschluss an das reguläre Probemelken durch den Probenehmer wird vom Zuchtwart unangemeldet ein weiteres Probemelken angesagt, das sich über 2 Melkzeiten erstreckt. Die ermittelten Ergebnisse werden verglichen und nach Vorgabe der ADR-Empfehlung 1.7 ausgewertet. Im Prüfungsjahr 2010 haben Zuchtwarte 222 Herdennach-prüfungen durchgeführt.
Zur Durchführung einer korrekten Probenahme ist es unabdingbar, korrekt funktionierende Milchmengenmessgeräte einzusetzen. Von zwei verbandseigenen Justierteams mit je 2 Zuchtwarten wurden im Jahr 2010 im Rahmen der Routineüberprüfung insgesamt 6956 Tru-Test Milchmengenmessgeräte geprüft und gewartet. Zu diesem Zweck unterhält der LKV bei der staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt für Viehhaltung und Grünlandwirtschaft Aulendorf eine Prüfstelle.
Eine weitere Maßnahme stellt sicher, dass die Probenahme in den Betrieben korrekt erledigt wird. Jeder Zuchtwart hat die Aufgabe, im Prüfungsjahr mindestens 2 Herdennachprüfungen durchzuführen. Im Anschluss an das reguläre Probemelken durch den Probenehmer wird vom Zuchtwart unangemeldet ein weiteres Probemelken angesagt, das sich über 2 Melkzeiten erstreckt. Die ermittelten Ergebnisse werden verglichen und nach Vorgabe der ADR-Empfehlung 1.7 ausgewertet. Im Prüfungsjahr 2010 haben Zuchtwarte 222 Herdennach-prüfungen durchgeführt.
Zur Durchführung einer korrekten Probenahme ist es unabdingbar, korrekt funktionierende Milchmengenmessgeräte einzusetzen. Von zwei verbandseigenen Justierteams mit je 2 Zuchtwarten wurden im Jahr 2010 im Rahmen der Routineüberprüfung insgesamt 6956 Tru-Test Milchmengenmessgeräte geprüft und gewartet. Zu diesem Zweck unterhält der LKV bei der staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt für Viehhaltung und Grünlandwirtschaft Aulendorf eine Prüfstelle.
















